Tierärztliche Leistung
Untersuchung, Beratung, Diagnostik und Behandlung gemäß GOT.
Preisgestaltung
Tiermedizinische Leistungen werden nicht pauschal, sondern nach dem tatsächlichen medizinischen Aufwand und der gesetzlich verbindlichen Gebührenordnung berechnet.
Was die Rechnung bestimmt
Grundlage jeder Abrechnung ist die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Sie gibt Gebührenrahmen für Untersuchungen, Beratung, Diagnostik und Behandlungen verbindlich vor.
Der konkrete Betrag hängt unter anderem von Zeitaufwand, Schwierigkeit, Zeitpunkt und den notwendigen Leistungen ab. Medikamente, Verbrauchsmaterialien, Laborleistungen und bildgebende Diagnostik werden entsprechend ihrer tatsächlichen Nutzung berechnet.
Untersuchung, Beratung, Diagnostik und Behandlung gemäß GOT.
Gesetzliche Hausbesuchsgebühr und Wegegeld abhängig von der Strecke.
Gegebenenfalls Medikamente, Material sowie Eigen- oder Fremdlabor.
Anfahrtskosten berechnen
Geben Sie Ihre Besuchsadresse ein. Wir ermitteln die schnellste Straßenroute ab dem Praxissitz und berechnen daraus die gesetzlichen Mindestkosten.
Unverbindliche Schätzung ohne Untersuchung, Behandlung, Medikamente, Material oder Labor. Die tatsächliche Route und Rechnung können abweichen. Bei mehreren Besuchen auf einer Fahrt wird das Wegegeld anteilig berechnet; besonders aufwendige Fahrten können höher berechnet werden.
Die GOT sieht bei eigener Kraftfahrzeugnutzung 3,50 € je Doppelkilometer, mindestens jedoch 13,00 € Wegegeld vor. Hinzu kommen mindestens 34,50 € Hausbesuchsgebühr und die gesetzliche Umsatzsteuer.
§ 10 GOT beim Bundesministerium der Justiz lesenAdresssuche: Nominatim · Routing: openrouteservice · Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende
Vor dem Termin
Eine belastbare Gesamtsumme ist ohne Untersuchung häufig nicht möglich. Vor planbaren Maßnahmen werden der voraussichtliche Umfang und erkennbare Kostenfaktoren verständlich besprochen.
Bei Hausbesuchen in derselben Region kann eine abgestimmte Tourenplanung die Wege effizient halten.